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News zum Bankrecht

20.11.2014 | 11:11

Endlich: BGH entscheidet über den Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 28.10.2014 nunmehr endlich über die Frage des Verjährungsbeginnes für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB in Verbindung mit § 399 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahr 2011 zumutbar war. Mithin sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten – kenntnisunabhängigen – zehnjährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.

 

Allen Darlehensnehmern, die mithin ab 2004 Kreditverträge unterschrieben haben, ist somit dringend anzuraten, diese nochmals durchzusehen, ob zum damaligen Zeitpunkt noch Bearbeitungsgebühren berechnet worden sind. Diese können mithin – zumindest bis für das Jahr 2004 – noch bis zum 31.12.2014 gerichtlich geltend gemacht werden.

 

Anja Ponath

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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